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Gesetze und Vorschriften

MINDESTMASS
Für die meisten Sportfische ist ein Mindestmaβ festgesetzt worden. In Dänemark beträgt das Mindestmaβ für Meerforellen 40 cm. Bezüglich der übrigen Arten, die Sie am Limfjord angeln können, sei auf www.fisketegn.dk verwiesen. Falls Sie über ein Smartphone verfügen, können Sie obigen Code einscannen.

SCHONZEIT
Im Meer dürfen Meerforellen ganzjährig geangelt werden, Fische im Laichkleid, d.h. farbige Fische, unterliegen aber einer Schonzeit vom 16. November bis zum 15. Januar und sind zurückzusetzen.

ZURÜCKSETZEN
Fische unterhalb des Mindestmaβes oder Fische, die gerade einer Schonzeit unterliegen, sind baldmöglichst zurückzusetzen – egal ob der Fisch lebendig, verletzt oder tot ist. Es ist unter keinen Umständen erlaubt, untermassige Fische zu behalten, zu befördern oder aufzubewahren. Das Zurücksetzen erfolgt am schonendsten dadurch, dass der Haken unter Wasser vom Fisch gelöst wird. Wenn man den Fisch aus dem Wasser nimmt, verliert er leicht Schuppen, zumal seine Schleimschicht beschädigt wird, weshalb dafür groβes Risiko besteht, dass der Fisch innerhalb weniger Tage nach dem Zurücksetzen verendet.

SCHUTZGEBIETE
Um die Einmündungsgebiete vieler Bäche, Flüsschen und Binnenwässer herum sind Schutzgebiete ausgewiesen worden, damit die Meerforellen im Rahmen ihres Laichverhaltens frei wandern können. Das Schutzgebiet umfasst in der Regel das Gebiet im Umkreis von 500 m von der Einmündung in den Fjord oder das Meer. Bei mehr als 2 m breiten Flieβgewässern handelt es sich um eine ganzjährige Schutzmaβnahme. Bei schmaleren Flieβgewässern gilt nur der Zeitraum vom 16. September bis zum 15. März als Schonzeit. Zusätzlich zu den halb- oder ganzjährig ausgewiesenen Schutzgebieten sind an mehreren Orten im Limfjord besondere Schutzmaβnahmen eingeführt worden. Auf den im Angelführer enthaltenen Karten
sind sämtliche Schutzgebiete markiert, als Angler sollten Sie aber immer darauf achten, dass es zwischenzeitlich zu weiteren Schutzmaβnahmen kommen könnte. Sie können sich laufend informieren auf www.fisketegn.dk.

VERBOT DES INVERKEHRBRINGENS
Angler und Freizeitfischer dürfen Fische nur zum eigenen Verbrauch entnehmen. Es ist also nicht erlaubt, die Angelbeute zu verkaufen.

DESINFIZIERUNG VON ANGELGESCHIRR
In Dänemark liegen z.Z. keine Auflagen dahingehend, dass Angelgeschirr zu desinfizieren ist, vor, so wie es in einigen anderen Staaten der Fall ist. Die für die Lebensmittelhygiene zuständige Behörde “Fødevarestyrelsen” empfiehlt jedoch, das Angelgeschirr bei jedem Wechsel des Angelgewässers zu reinigen und zu desinfizieren, um Infektionsverbreitung durch
Übergreifen etwaiger Krankheitserreger auf andere Gewässer zu verhindern. Diese Vorgehensweise ist insbesondere dann von Belang, wenn das betreffende Angelgeschirr im Ausland oder in Flieβgewässersystemen mit Teichwirtschaft genutzt worden ist. Die Desinfektionsmaβnahmen müssen Angelruten, Angelrollen, Leinen, Haken, Spinner, Blinker, Fliegen, Anglerstiefel und sonstige Ausrüstung einbeziehen.

 
 OP