Gå til indhold

Gesetze und Vorschriften

Angeln an der Küste in Dänemark und im Limfjord ist leicht zugänglich. Es ist für jedermann möglich, aber es gibt einige Regeln, auf die man achten sollte.

Fischereischein
Falls Sie zwischen 18 und 65 Jahren alt sind, müssen Sie einen Fischereischein besitzen, um Fischerei mit Angelrute und sonstigen Geräten in Dänemark zu betreiben. Sie können den Fischereischein von Ihrem Smartphone aus oder auf www.fisketegn.dk sowie bei vielen Touristenbüros und Campingplätzen käuflich erwerben. Nicht vergessen, beim Angeln stets den Fischereischein mit sich zu führen!

 

Mindestmaβ
Für die meisten Sportfische ist ein Mindestmaβ festgesetzt worden. In Dänemark beträgt das Mindestmaβ für Meerforellen 40 cm. Bezüglich der übrigen Arten, die Sie am Limfjord angeln können, sei auf www.fisketegn.dk verwiesen.

 

Schonzeit

Im Meer dürfen Meerforellen ganzjährig geangelt werden, Fische im Laichkleid, d.h. farbige Fische, unterliegen aber einer Schonzeit vom 16. November bis zum 15. Januar und sind zurückzusetzen. Sie dürfen daher nur Forellen mit glänzenden und lockeren Schuppen nach Hause bringen.

 

Zurücksetzen

Fische unterhalb des Mindestmaβes oder Fische, die gerade einer Schonzeit unterliegen, sind baldmöglichst zurückzusetzen – egal ob der Fisch lebendig, verletzt oder tot ist. Es ist unter keinen Umständen erlaubt, untermassige Fische zu behalten, zu befördern oder aufzubewahren. Das Zurücksetzen erfolgt am schonendsten dadurch, dass der Haken unter Wasser vom Fisch gelöst wird. Wenn man den Fisch aus dem Wasser nimmt, verliert er leicht Schuppen, zumal seine Schleimschicht beschädigt wird, weshalb dafür groβes Risiko besteht, dass der Fisch innerhalb weniger Tage nach dem Zurücksetzen verendet.

 

Verbot des inverkehrbringens
Angler und Freizeitfischer dürfen Fische nur zum eigenen Verbrauch entnehmen. Es ist also nicht erlaubt, die Angelbeute zu verkaufen.

 

Schutzgebiete
Um die Einmündungsgebiete vieler Bäche, Flüsschen und Binnenwässer herum sind Schutzgebiete ausgewiesen worden, damit die Meerforellen im Rahmen ihres Laichverhaltens frei wandern können. Das Schutzgebiet umfasst in der Regel das Gebiet im Umkreis von 500 m von der Einmündung in den Fjord oder das Meer. Bei mehr als 2 m breiten Flieβgewässern handelt es sich um eine ganzjährige Schutzmaβnahme. Bei schmaleren Flieβgewässern gilt nur der Zeitraum vom 16. September bis zum 15. März als Schonzeit. Zusätzlich zu den halb- oder ganzjährig ausgewiesenen Schutzgebieten sind an mehreren Orten im Limfjord besondere Schutzmaβnahmen eingeführt worden. Auf den im Angelführer enthaltenen Karten sind sämtliche Schutzgebiete markiert, als Angler sollten Sie aber immer darauf achten, dass es zwischenzeitlich zu weiteren Schutzmaβnahmen kommen könnte. Sie können sich laufend informieren auf www.fisketegn.dk oder www.havorredlimfjorden.dk

 

Respekt zeigen

Alle haben ein Recht darauf, die Natur zu nutzen, dafür sollten Sie sich aber einprägen, wie Sie rücksichtsvoll mit Tieren, Pflanzen, privaten Grundbesitzern, Landwirten, Waldbesitzern und anderen Gästen umgehen. Halten Sie sich deshalb an die Regeln, die für die Nutzung der Natur gelten, und üben Sie stets Rücksicht. Wir haben einige allgemeine Richtlinien zusammengefasst, die für Sie als Küstenangler besonders relevant sind. Zuletzt im Abschnitt gibt es Hinweise dazu, wie Sie sich zusätzlich darüber informieren können, wie Ihr Zugang zur Natur geregelt ist.

 

Parken

  • Es ist ratsam, die öffentlichen Parkplätze zu nutzen, so wie es den Hinweisen zu den meisten der im Angelführer beschriebenen Reviere zu entnehmen ist.
  • Sie dürfen Ihr Auto nicht auf eine Art und Weise anhalten oder parken, die geeignet ist, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden oder ansonsten zu benachteiligen.
  • Parken Sie gemäβ geltenden Vorschriften und achten Sie auf einschlägige Hinweistafeln.

 

Zugang zur Küste und Küstenstrecke

  • Sie dürfen den Strand dort betreten, wo es Sand oder Strandbewuchs gibt.
  • Es ist erlaubt, auf Fuβ- und Radwanderwegen in der offenen Landschaft zu wandern und zu radeln. Der Grundbesitzer darf eine derartige Nutzung jedoch dann verbieten, wenn diese mit erheblichen Belästigungen im Sinne des Hausfriedensbruchs oder zum Nachteil von Belangen der Produktion oder des Tierund Pflanzenlebens verbunden ist.
  • Es gibt auch Zugang zu eingefriedeten, unbebauten Flächen, die nicht als Weidefläche für Vieh dienen, falls Sie die Fläche über Pforten oder Steigen erreichen können, es sei denn, dass ein Betretungsverbot ausgeschildert ist.
  • In öffentlichen Wäldern und auf unbebauten, im öffentlichen Besitz befindlichen Flächen dürfen Sie überall zu Fuβ Tag und Nacht unterwegs sein.
  • In im Privatbesitz befindlichen Wäldern und auf nicht eingefriedeten, unbebauten Flächen dürfen Sie von 6 Uhr bis Sonnenuntergang unterwegs sein, jedoch nur auf Wegen und Pfaden. Wenn Sie sich zeitweilig niederlassen, hat dies unter Einhaltung eines Mindestabstands von 150 Metern zum nächsten Gebäude zu erfolgen.

 

Aufenthalt an der Küste

  • Das Zelten auf öffentlichen Flächen, hierunter auch am Strand, ist gesetzeswidrig, Sie dürfen aber gerne eine Schutz gewährende Einrichtung unter der Voraussetzung aufbauen, dass es sich um keine zeltähnliche Einrichtung handelt. Sie dürfen nur denselben Ort zur Nachtruhe für jeweils eine Nacht nutzen.
  • Auf privaten Grundstücken müssen Sie immer die Erlaubnis des Grundbesitzers einholen, bevor Sie dort übernachten dürfen.
  • Als Hauptregel gilt, dass Sie nicht ohne Erlaubnis des Grundbesitzers in der dänischen Natur ein Lagerfeuer anlegen oder Kochgeschirr benutzen dürfen. Dies ist jedoch an Stränden ohne Bewuchs erlaubt.
  • Es ist erlaubt, kurzfristig ein Boot ohne Motor am Strand liegen zu haben.
  • Der Homepage www.udinaturen.dk und www.friluftsguiden.dk ist eine Aufstellung der in ganz Dänemark vorhandenen Schutzhütten und schlichten Lagerplätze zu entnehmen. Zu einigen Schutzhütten und schlichten Lagerplätzen gibt es nur Infos auf den Homepages der betreffenden Gemeind.

 

Umweltunfälle – Was Sie tun müssen
Im Falle einer akuten Verschmutzung müssen Sie die Nummer +45 112 anrufen, während nicht-akute Verschmutzungen der Gemeinde gemeldet werden müssen. Einige Gemeinden haben einen Umweltschutzdienst, der automatisch über Verschmutzungen informiert wird, wenn Sie die Nummer +45 112 anrufen. Es kann schwierig sein, zu beurteilen, wann eine Verschmutzung akut ist. Bei Zweifel sollten Sie die Behörden alarmieren, damit Fachleute die Situation beurteilen können. Es geht um den Schutz unserer Umwelt, daher sollten Sie lieber auf Nummer sicher gehen und anrufen.

 

Desinfizierung von angelgeschirr

In Dänemark liegen z.Z. keine Auflagen dahingehend, dass Angelgeschirr zu desinfizieren ist, vor, so wie es in einigen anderen Staaten der Fall ist. Die für die Lebensmittelhygiene zuständige Behörde “Fødevarestyrelsen” empfiehlt jedoch, das Angelgeschirr bei jedem Wechsel des Angelgewässers zu reinigen und zu desinfizieren, um Infektionsverbreitung durch Übergreifen etwaiger Krankheitserreger auf andere Gewässer zu verhindern. Diese Vorgehensweise ist insbesondere dann von Belang, wenn das betreffende Angelgeschirr im Ausland oder in Flieβgewässersystemen mit Teichwirtschaft genutzt worden ist. Die Desinfektionsmaβnahmen müssen Angelruten, Angelrollen, Leinen, Haken, Spinner, Blinker, Fliegen, Anglerstiefel und sonstige Ausrüstung einbeziehen.
Sie können mehr über Desinfektion und die Verbreitung von Infektionen auf der Website der Lebensmittelbehörde lesen www.foedevarestyrelsen.dk

 

Sonstiges

  • Zauntüren und Zäune sollten Sie so belassen, wie Sie sie vorgefunden haben, wobei selbstverständlich kein Müll hinterlassen werden darf.
  • Wenn Sie in der Natur unterwegs sind, erfolgt dies stets auf eigene Verantwortung.

 

Zusätzliche Infos

  • Die Vorschriften zur Regelung der Zugangs zur Natur sind vorrangig dem dänischen Gesetz über den Naturschutz nebst einschlägigen Erlassen über die Rechte der Allgemeinheit zur freien Bewegung in der Natur zu entnehmen.
  • Der website der dänischen Naturschutzbehörde ”Naturstyrelsen” sind ebenfalls Richtlinien für Ihren Umgang mit der Natur zu entneh.